Informationen für Eltern zur Erstellung eines Förderplans mit Nachteilsausgleich

 

 


am Beispiel: Lese/Rechtschreib- und /oder- Rechen-Schwierigkeiten

Wie verfahre ich, wenn mein Sohn/meine Tochter besondere Schwierigkeiten beim Lesen und bei der Rechtschreibung bzw. beim Rechnen zeigt?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Schüler oder eine Schülerin schwache Leistungen in diesen Bereichen zeigt:

  • Der Grund für die Schwierigkeiten kann einerseits eine z.B. bei Schulwechsel oder längerer Abwesenheit mangelnde Übung in diesem Bereich sein und die Schwierigkeiten können dann über ausreichende Übung behoben werden.
  • Die Schwierigkeiten können aber auch mit einer außergewöhnlichen psychologischen Belastung des Kindes (Scheidung der Eltern, Geburt eines Geschwisterkindes, Umzug, Tod eines nahen Verwandten, starker Leistungsdruck…) zusammenhängen.
  • Sollten weder Mangel an Übung noch psychologischen Überbelastung des Kindes vorliegen und trotz allgemein durchschnittlicher (bis überdurchschnittlicher) Intelligenz und ausreichender Beschulung nur im Bereich Lesen und Rechtschreibung bzw. Rechnen Schwierigkeiten vorliegen:
  • spricht man von der Teilleistungsstörung:  Legasthenie (Dyslexie) bzw. Dyskalkulie.

Die Deutsche Schule Genf sieht bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose in solchen Fällen die Möglichkeit pädagogischer Anpassungen vor.

Wenn Ihr Kind besonders schwache Leistungen beim Lesen und bei der Rechtschreibung zeigt und Sie oder die Lehrkräfte eine Legasthenie oder Dyskalkulie vermuten, so verfahren Sie bitte folgendermaßen:


Kontaktaufnahme mit dem Inklusionsteam

Nehmen Sie Kontakt zu unserem Inklusionsteam auf. Dieses kann Sie beraten und Sie bei Ihrer Suche nach den benötigten externen Fachleuten für eine Diagnose/ Behandlung der Schwierigkeiten unterstützen. Die Diagnose soll die Ursachen der schulischen Schwierigkeiten erklären können.

Je nach Fall wird z. B. ein psychologisches, neuropsychologisches oder logopädisches Gutachten oder eine Überprüfung der Seh-und Hörleistung beim Facharzt benötigt. Die Schule wird dann aufgrund der vorliegenden Gutachten nach möglichen adäquaten Anpassungen für die Schülerin/den Schüler suchen.


Vorlegen der Diagnose für Legasthenie bzw. Dyskalkulie und Erstellung des Förderplans

Auf der Grundlage des aktuellen vom Inklusionsteam geprüften Gutachtens erstellt dieses zusammen mit den Eltern, mit dem Klassenlehrer und unter Einbezug der Fachlehrkräfte im speziellen der Sprach- bzw. der Mathematiklehrkräfte einen individuellen Förderplan. Darin werden zuerst die Stärken und Schwierigkeiten des Kindes und die Diagnose erwähnt. Dann werden die einzelnen Fördermaßnahmen, mit denen die Lehrkräfte das Kind individuell unterstützen können, benannt z.B.: Abfotografieren des Tafelbildes ergänzend zur Mitschrift erlauben, vergrößertes Schriftbild bei Kopien anbieten, mehr Bearbeitungszeit auch bei Klassenarbeiten, Vorlesen von Aufgaben, Silbenmarkierungen, visuelle Hilfen, Rechtschreibregel-Checklisten erarbeiten und auch bei Arbeiten erlauben, optische Merkhilfen erlauben… Die Maßnahmen sollen auf das Kind abgestimmt sein, um es optimal zu entlasten und gleichzeitig zu motivieren und zu fördern.

„Generell ist darauf zu achten, dass diese Maßnahmen die spezifische Benachteiligung ausgleichen, ohne das Anforderungsprofil der Aufgabenstellung zu verändern“ (Beschluss BLASchA vom 11.12.2014)

Zusätzlich wird im Förderplan vermerkt, welche außerschulische Unterstützung das Kind von Seiten externer Fachkräfte erfährt und wie die Eltern und die Schülerin/der Schüler zur Bewältigung der Schwierigkeiten beitragen sollen.

Nach der Genehmigung des Förderplans durch den Schulleiter verpflichten sich die Schülerin/der Schüler, die Eltern und Lehrer mit ihrer Unterschrift, sich an die Abmachungen des Förderplans zu halten. Danach wird der Förderplan in der Schülerakte abgeheftet und liegt dort allen beteiligten Fachlehrern jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.


Überprüfung des Förderplans auf seine Wirksamkeit

Der Förderplan ist für das laufende Schuljahr gültig und kann jederzeit nach Bedarf nachjustiert werden, wenn sich Verbesserungsmöglichkeiten ergeben. Ansonsten wird seine Wirksamkeit nach dem ersten Halbjahr zusammen mit den Eltern besprochen.


Außerschulische Förderung

Im Förderplan verpflichten sich die Schülerin/der Schüler zu einer zusätzlichen außerschulischen Arbeit an den Lese-Rechtschreib-bzw. Rechenschwierigkeiten, die über eine reine Übung hinausgeht und von einem speziell für Legasthenie bzw. Dyskalkulie ausgebildeten Trainer/Logopäden angeboten wird. Dabei soll sie/ er Strategien zur Erlernung der Rechtschreibung und dessen Automatisierung erwerben. Über das Erfolgen dieses Trainings ist jährlich eine Bescheinigung vorzulegen.


Nachteilsausgleich

Um das langsamere Arbeiten, das sich durch das häufige notwendige Kontrollieren des Geschriebenen, Gelesenen bzw. Gerechneten   bei   einer Legasthenie bzw.  Dyskalkulie ergibt, auszugleichen, wird Schülerinnen und Schülern eine Zeitzugabe von maximal 1/3 der Zeit zugestanden. Dieser Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht vermerkt.


Abweichen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen (=Notenschutz)

Um den Schülerinnen und Schülern in der Zeit der Förderphase (bis inklusive 9.Klasse möglich) für das genaue Erlernen der Rechtschreibung Zeit zu geben und sie nicht mit permanenten schlechten Noten für die Rechtschreibungen zu frustrieren, kann die Note für Rechtschreibleistungen (in allen Fächern) in diesem Zeitraum ausgesetzt werden. Diese Maßnahme soll der Schülerin/dem Schüler in der Förderphase Zeit geben an ihren/seinen Schwierigkeiten Druck-frei weiterarbeiten zu können.

Benotete Diktate, Grammatik- und Vokabeltests sind allerdings möglich, werden aber bei Bedarf im Umfang an die Möglichkeiten der Schülerin/des Schülers angepasst (z.B. Lückendiktate, kürzere – häufigere Vokabeltests- weniger Vokabel mit Schwerpunkt auf ihre Häufigkeit…) und sollen ihr/ihm so auch Erfolge in der Rechtschreibung ermöglichen.

Diese Fördermaßnahmen steht im Zeichen eines langfristig gewünschten Lernerfolgs.

Ein Aussetzen der Benotung der Rechen-Leistung ist rechtlich nicht möglich.


Oberstufe

Bis zur 10.Klasse werden die Nachteilsausgleiche in Form von Zeitzugabe und Einsatz von Hilfsmitteln (Checklisten, Computer mit Rechtschreibkontrolle …) schulintern beruhend auf den rechtlichen Grundlagen von Deutschland vergeben. Für die 10.-12. Klasse inklusive Abitur wird der Nachteilsausgleich von Deutschland direkt auf Stellung eines Antrags gewährt. Der KMK-Beauftragte nimmt dabei in die Dokumentation der ärztlichen Diagnosen und der Förderpläne über die vorangegangenen Jahre Einblick. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Die Rechtschreibleistung in der 10.-12.Klasse inklusive Abitur wird nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen benotet.

Stand 11.2021

Notification
Info