9. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen.

Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis zum 19. Mai ins Wählerverzeichnis eintragen lassen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.

 

> Zum Merkblatt und Bekanntmachung Europawahl 2024

> Zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und  Wahlschein-Antrag für im Ausland lebende Deutsche 

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