Die Deutsche Schule Genf ist eine staatlich anerkannte Privatschule, die durch Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland sowie durch das Schulgeld der Eltern finanziert wird. Träger der Schule ist ein Verein nach Schweizer Recht, der Verein für deutschen Schulunterricht. Die Aufgabe des Vereins die Einrichtung und Unterhaltung einer allgemeinbildenden Schule einschließlich Kindergarten und Vorschule. Gleichzeitig dient die Schule der Förderung der deutschen Kultur und Sprache im Großraum Genf.


Werden Sie Mitglied im Schulverein

Mitglieder des Vereins sind Eltern, Lehrer und Freunde der Schule. Mitglied des Schulvereins kann jede natürliche Person über 18 Jahre werden. Die Mitgliedschaft vermittelt nicht nur einen besseren Einblick in das Geschehen und die Entwicklung an der Schule, sondern ermöglicht auch persönlichen Einsatz und kreative Mitgestaltung am Schulleben. Jedes Mitglied verfügt über aktives und passives Wahlrecht. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt CHF 50,00.


Der Vorstand

Der Verein wählt aus seiner Mitte einen siebenköpfigen Vorstand, der rechtlich und wirtschaftlich für die Schule verantwortlich ist und die laufenden Geschäfte führt. Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Er wird in den Sitzungen beratend unterstützt durch den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, die Schulleitung, je einen Vertreter des Schuleltern- und  Lehrerbeirats  sowie den Geschäftsführer. Die Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Vorstandsarbeit. Die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder werden in einer Sitzung zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Für besondere Aufgaben beauftragt der Vorstand erweiterte Gremien.

 

Mitgliederversammlungen

Ordentliche Mitgliederversammlungen des Schulvereins finden jeweils am Anfang und am Ende des Schuljahres statt. Zu ihren den wichtigsten Aufgabenfeldern zählen:

 

  • Wahl des Schulvereinsvorstandes
  • Entgegennahme der Berichte des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Schulvereinsvorstandes, des Schulleiters und der Rechnungs- und Kassenprüfer
  • Genehmigung der Haushaltsführung und des Jahresabschlusses.
  • Entlastung des Schulvereinsvorstandes
  • Beschlussfassung über den vom Schulvereinsvorstand vorgelegten Haushaltsvoranschlag für das neue Wirtschaftsjahr.
  • Beschlussfassung über Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten und Aufnahme von Darlehen, soweit der Schulvereinsvorstand nicht entscheidungsbefugt ist
  • Beschlussfassung über die Höhe des Schulgeldes.
  • Beschlussfassung über Anträge des Schulvereinsvorstandes, die den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt wurden.
  • Beschlussfassung über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder.

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