Unfallversicherung

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (LAMal) beeinflusst die kollektive Schülerunfallversicherung, die die Deutsche Schule Genf für alle Schüler abgeschlossen hat.

Wir bitten Sie, diese Information sorgfältig durchzulesen, damit sichergestellt werden kann, dass der erforderliche Versicherungsschutz für Ihre Kinder besteht und sich keine Versicherungslücken ergeben.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Detailfragen zur Verfügung.

 


Schülerunfall

Das Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz sieht eine Krankenversicherungspflicht für jeden an einer Schule in der Schweiz eingeschriebenen Schüler durch die Eltern vor.

Die von den Eltern abgeschlossenen Krankenversicherungen müssen auch Unfälle im Schulbereich abdecken.

Die Deutsche Schule Genf schließt darüber hinaus für alle Schüler eine kollektive Schülerunfallversicherung ab. Alle von dieser Versicherung abgedeckten Schadensfälle sind grundsätzlich nur in Ergänzung zu der von den Eltern abgeschlossenen Krankenversicherung zu sehen.


Haftpflicht

Für alle in der DSG eingeschriebenen Kinder muss eine von den Eltern abzuschließende Haftpflichtversicherung bestehen. Diese hat Schäden abzudecken, die der Schüler gegenüber Dritten (einschließlich Schäden am Schuleigentum) verursacht.


Diebstahl/Verlust

Für Wertsachen, die der Schüler in die Schule mitbringt, sowie für Kleidung wird keine Haftung durch die DSG übernommen.

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